Hofrat (HR)
- Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
- Für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Regierungsrat (RgR)
- Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
- Für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Amtsrat (AR)
- Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Kanzleirat (KzlR)
- Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Kommerzialrat (KommR)
- Für Angehörige des Wirtschaftslebens
Ökonomierat (ÖkR)
- Für Angehörige landwirtschaftlicher Berufe
Medizinalrat (MedR)
- Für Angehörige des ärztlichen Berufes
Obermedizinalrat (OMedR)
- Für Angehörige des ärztlichen Berufes
Veterinärrat (VetR)
- Für Angehörige des tierärztlichen Berufes
Technischer Rat (TR)
- Für Angehörige technischer Berufe
Baurat honoris causa (h.c.)
- Für Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukünstlerischem Gebiet tätig sind
Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen.
Bergrat honoris causa (h.c.)
- Für Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind
Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen.
Forstrat honoris causa (h.c.)
- Für Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind
Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.
Schulrat (SR)
- Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Oberschulrat (OSR)
- Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Studienrat (StR)
- Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Oberstudienrat (OStR)
- Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Universitätsprofessor (UnivProf)
- Für Außerordentliche Universitätsprofessorinnen/ Außerordentliche Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und
- Für Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit
Kammersänger (KSäng)
- Für Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Kammerschauspieler (KSchausp)
- Für Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Professor (Prof)
- Für Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind
- Für Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundeskanzleramt (→ BKA)
Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung.