1. Voraussetzungen
Für die Erzieherin- und Erzieherweiterbildung an den Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen kommt es auf Ihre individuelle berufliche und schulische Vorbildung an. Zugangsvoraussetzung ist mindestens der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit einem einschlägigen Berufsabschluss, z.B. als Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in.
Wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens vorhanden ist, d.h. ein Fachabitur mit einem fachbezogenen Praktikum, ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig.
Wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung verfügen, müssen Sie Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen, z. B. in Form eines Praktiku*ms in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von 240 Stunden.
Zudem kann die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher auch an einem Beruflichen Gymnasium absolviert werden. Zugangsvoraussetzung für die Beruflichen Gymnasien ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I in die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums wechseln wollen, benötigen nur die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Die berufliche Eignung ist weiterhin durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen.
2. Aus- bzw. Weiterbildungsformen
Konsekutive Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Grundsätzlich haben Sie in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Erzieherin-Ausbildung und Erzieherweiterbildung an den Fachschulen für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik zu absolvieren.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon werden zwei Jahre fachtheoretisch an der Fachschule inklusive 16 Wochen Praktikum absolviert und mit dem Fachschulexamen (theoretische Prüfung) beendet; daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches mit Kolloquium (praktische Prüfung) und, falls dies erfolgreich absolviert wurde, mit der staatlichen Anerkennung endet.
Das Berufspraktikum kann um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen nachgewiesen werden kann und wenn während des fachtheoretische Ausbildungsabschnitt und im Fachschulexamen mindestens befriedigende Leistungen erbracht worden sind.
Eine Liste der Fachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.
Hinweis: Einrichtungen, die Berufspraktikantinnen bzw. Berufspraktikanten aufnehmen und offene Stellen haben, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portalzu finden. Dies wird jedoch erst mit Blick auf das dritte Ausbildungsjahr relevant.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Praxisorientierte Weiterbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem die Möglichkeit, eine praxisorientierte Weiterbildung an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik zu absolvieren. Dabei werden fachtheoretische und fachpraktische Weiterbildungszeiten so verzahnt, dass die mindestens 2.400 Stunden fachtheoretische Weiterbildung erst im dritten Jahr erreicht werden, dafür aber ab dem ersten Jahr schon ein Einsatz in der Kindertageseinrichtung oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung erfolgt, der in der Regel auch vergütet wird. Das Fachschulexamen und das Kolloquium fallen am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen; auch hier erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung die staatliche Anerkennung.
Neben einem Platz in einer Fachschule wird zu Beginn der Weiterbildung auch ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung benötigt. Eine Finanzierung als Praktikant/in ist dadurch auch tarifrechtlich geregelt, sodass eine Vergütung von Anfang an stattfindet.
Eine Liste der Fachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.
Offene Plätze von Einrichtungen, die Weiterzubildende zur Erzieherin oder zum Erzieher in praxisintegrierter Form aufnehmen, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portal zu finden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss (Doppelqualifikation) an einem Beruflichen Gymnasium
Der Begriff „Doppelqualifikation“ bedeutet, dass zusätzlich zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auch der Berufsabschluss nach Landesrecht als staatlich anerkannten Erzieherin bzw. des staatlichen anerkannten Erziehers erworben wird.
Nach der dreijährigen fachtheoretischen Ausbildung in der Schule mit insgesamt 14 Wochen Praktikum in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen findet die Zentrale Abiturprüfung statt. Nach einem einjährigen Berufspraktikum mit Projektarbeit und abschließendem Kolloquium kann die berufliche Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ abgeschlossen werden.
Eine Liste der Schulstandorte, die die Doppelqualifikation ermöglichen, finden Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Externenprüfung
Neben der Möglichkeit, eine Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule oder in der gymnasialen Oberstufe des Berufskollegs zu absolvieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen noch die Möglichkeit, eine sogenannte „Externenprüfung“ zu absolvieren. Diese Prüfungen werden bei den Bezirksregierungen angeboten. Nach einer erfolgreich abgelegten Externenprüfung muss noch ein einjähriges Berufspraktikum absolviert und erfolgreich abgeschlossen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich. Das Berufspraktikum kann um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen nachgewiesen werden kann und wenn während des fachtheoretische Ausbildungsabschnitt und im Fachschulexamen mindestens befriedigende Leistungen erbracht worden sind.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Informationen zur Externenprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf.
Merkblatt Informationen zur Externenprüfung