Was bedeutet "Titellehre"?
F&L 5/2008 (aktualisiert August 2021)
Mit der Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi), d.h. der Befugnis zur selbständigen Lehre an der Hochschule für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet, ist im Regelfall das Recht zur Führung der Bezeichnung ,,Privatdozent“ oder ,,Privatdozentin“ verbunden. In einigen Bundesländern können habilitierte Wissenschaftler den akademischen Grad „Dr. habil.“ führen. Die Privatdozentur begründet kein Dienst- oder Angestelltenverhältnis und keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Mit der Privatdozentur ist das Recht zu Lehren verbunden, wobei die Privatdozentin bzw. der Privatdozent auch befugt ist, parallel zu lesen. Dem steht die Pflicht zu lehren, d.h. in einem bestimmten Umfang selbständige Lehre anzubieten, gegenüber. Diese Verpflichtung wird auch als „Pflichtlehre“ bzw. „Titellehre“ bezeichnet. Sie umfasst in der Regel zwei Semesterwochenstunden und erfolgt unentgeltlich. Soweit die Privatdozentin /der Privatdozent aus Gründen, die er zu vertreten hat, in seinem Fachgebiet über eine bestimmte Zeit, in der Regel ein oder zwei Jahre, keine Lehrveranstaltungen abgehalten hat, kann die venia legendi erlöschen bzw. entzogen werden. Um dem entgegenzuwirken, kann die Privatdozentin/der Privatdozent auf Antrag zeitlich befristet von der Titellehre entbunden werden. Erleichterungen sind auch durch Blockveranstaltungen möglich.
Juliane Koch